Kunst oder Kitsch
Zu einem Fall kommunaler Kulturverwesung


Kunst in kommunalem Kontext und Kunst im öffentlichen Raum – davon
sind Zentren europäischer Städte und Ansiedlungen tausendfach geprägt.
Die Ausstattung von Orten öffentlicher Begegnung mit künstlerischen, meist skulpturalen Zeugnissen kulturellen Schaffens geht schon auf die griechische und römische Antike zurück. Im deutschsprachigen Raum manifestierte sie sich meist als Ausdruck christlicher Religiosität, wird darum heute kaum mehr als Teil einer urbanen (im Sinne von bürgerschaftlichen) Kulturidentität erlebt.

Was uns heute selbst in überschaubaren Siedlungseinheiten in Form gestalteter Blickpunkte begegnet, wurzelt mehrheitlich im 19. Jahrhundert, beschwört oft eine kollektive Selbstgewissheit seit der deutschen Reichsgründung herauf – einer Ära, die man für glorreich hielt, so in Standbildern von Kaisern, Königen, Staats- und Feldherren, seltener von Dichterfürsten oder Tonschöpfern. Kultur im öffentlichen Raum stand in Diensten staatspolitischer und herrschaftlicher Selbstfeier.

Dem folgten nach der Jahrhundertkatastrophe des Weltkriegs I, als es keine Triumphalität mehr zu gestalten gab, Tausende von Kriegerdenkmalen, allesamt weniger Ausdruck künstlerischer Gestaltung von Leid, Trauer, gar Geschichts-lehren, als vielmehr militaristischer Heldenhuldigung in Verbindung mit brachialer Heroisierung von Sinnlosigkeit und Inhumanität, die spätestens nach der zweiten Großkatastrophe eines säkularen Vernichtungskriegs nicht mehr als künstlerische Ausprägung gemeindlicher Kultur gedeutet werden kann.

Kunst als kommunaler Faktor
Seither, spät genug, gewinnt Kunst im öffentlichen Raum wieder Anschluss an die klassischen Vorbilder. Künstler bestücken nicht mehr, sie gestalten Umwelt: Nicht nur als Dekor, sondern mit registrierenden, referierenden, animierenden Beiträgen zu kommunaler Begegnung, Kommunikation, Profilbildung, Identi-tätsstiftung – umso nachdrücklicher, wenn diese sich sinnvoll mit kulturellen Infrastrukturen wie Spielstätten, Präsentationsräumen, Podien, Begegnungsorten verbinden. Brunnen sind ein Anlassbeispiel. Foren ein anderes. Zentren ein obligatorisches.

Wie stark sich der öffentliche Raum mit Plätzen, Zonen, Exklaven, Treffpunkten als Standort für Kunst und zugleich als Mobilisierungskraft für Teilnahme, Mitwirkung, Diskurs, auch für produktive Kontroverse, eignet und damit zum großartigen Anlass für Gesellschaftlichkeit und Bürgerbegegnung werden kann, erschließt sich sofort, wenn Kunst öffentlich in die Planung und Gestaltung gemeinschaftlicher Örtlichkeit einbezogen wird. Vorausgesetzt, dass es eine Praxis von Bürgerbeteiligung gibt, die ihre Ergebnisse auf einen Dialog mit fundierten Fachbeiträgen stützen kann. Wo das unterbleibt, wo schiere (= dialogverweigernde) Autonomie von Gewählten über Kultur im Allgemeinen und Kunst im Besonderen urteilt und dabei auf Fachlichkeit und Beteiligung pfeift, sind „Beschlüsse“ zumeist nicht ein Beginn, sondern das Ende kulturellen Aufbruchs.

Das gilt umso mehr, wenn eher außerkünstlerische Motive die Gremien-Beschlussfassung und damit dauerhaft das Entstehen und Verbleiben öffentlicher Kulturierung bestimmen. Derlei ereignet sich leider allzu oft, wenn nicht Kunst, sondern gesetzter Inhalt – etwa zur Etablierung von Objekten mit der Vorgabe „Denkmal“ – Ergebnisse bewirkt, die weder Profil noch Identität noch gar Perspektiven der Gemeindeentwicklung erzeugen oder prägen können. Dies beispielhaft, wenn statt Kunst jene Kategorie herauskommt, die man freundlich als Kunstgewerbe, präziser als Kitsch zu bezeichnen pflegt.

Der Unterschied zu Kunst
Kitsch – ein millionenfach verwendeter Begriff ohne genaue Bestimmung? Kulturtheorie wie auch Kunsthistorie haben ihn in Regeln gefasst, die sich  nachlesen lassen. Kitsch ist danach von wiederkehrenden, notorischen Kriterien definiert. Kitsch steht konträr zur künstlerischen Bemühung um Wahrheit, Eigenständigkeit, Persönlichkeit. Im Gegensatz zum Kunstwerk, das Deutungen zulässt, ist Kitsch nicht interpretierbar. Kitsch wiederholt, was kulturell bereits geläufig und typisch ist. Kitsch ist seriell reproduzierbar. Kitsch ist falsch am Ort, falsch in der Zeit, falsch im Material. Kitsch ist in der Regel Nachahmung statt originale Kunstschöpfung.

Es gibt noch präzisere Definitionen. Danach ist Kitsch unter anderem:

a)   falsch in der Gestalt
      (z.B. Kommerz-Schlager werden als Volksmusik präsentiert)
b)   reproduktiv in der Nachahmung gültiger Kunstwerke
       (z.B. Leonardo da Vincis „Mona Lisa“ als Webteppich)
c)   deplatziert durch Übertragung in abwegige Darstellungsformen
       (z.B. Dürers betende Hände als Aluminium-Relief auf Holz)
d)   zweckentfremdet durch Funktionsänderung
       (z.B. Picassos Keramiken als Kerzenständer, Krüge, Ascher)
e)   verfälscht durch Überführung in andere Zeit/Epochen-Umfelder
       (z.B. Gegenwartsgestalten im Stil des 18. oder 19. Jahrhunderts)
f)    umdimensioniert durch Verzerrungen ihrer Größenordnungen
       (z.B. als Vergrößerung/Verkleinerung in Repliken und Reproduktionen)
g)   entkulturiert durch Vermassung
      (z.B.  in kommerzieller Massenproduktion, u.a. als Uhren, Sticker, Souvenirs)

Wenn also hierorts das Gedenken an einen bedeutenden Künstler, der Bewohner und Ehrenbürger seiner Gemeinde war, im Übrigen für meisterliche Formen einer besonders feinsinnigen, differenzierten, eleganten, doppelbödigen, eulenspiegelhaften, auf Pointe und Lächeln gebauten, sowohl literarischen als auch bildnerischen als auch filmischen als auch parodistisch-darstellenden Kunst stand – wenn ein solcher in Anspielung auf seine ursprüngliche, auch frequenz- und verbreitungsstärkste Ausdrucksform, die zeichnerische Karikatur, 1. mono- thematisch reduziert, 2. in eine geradezu kontraindizierte, nämlich schwer-gewichtige, brachiale, abseitige Materialität versetzt, 3. mit (von ihm nie verwendeten) Werkstoffen wie ausgerechnet Bronze und Granit in eine völlig fremde, ja gegensätzliche Profanierung verfälscht wird, dann liegt nach den obigen Kriterien, vor allem nach a, b, c und f,  ein klassischer Fall von Kitsch
im öffentlichen Raum
vor.

Wenn zur Begründung noch vorgetragen wird, es käme bei diesem extrem originaltreue-widrigen Unterfangen gerade auf „Orignaltreue und nicht auf künstlerische Freiheit“ an, widerlegt sich die unkünstlerische Vergegen-ständlichung schon in der Begründung selbst. Wenn überdies weder eine Fachjury befragt noch eine Spur von Bürgerbeteiligung praktiziert war – dann steht das Unternehmen bereits im Denkansatz für eine Manifestation von Anti-Kultur. Man wagt nicht zu denken, was der Geehrte von sowas gehalten hätte. Sehr schade.
                                                                                                                      KUS

Die Quietschente bleibt: Loriots "Herren im Bade" als Denkmal-Skulptur auf dem Dorfplatz von Münsing - in Granit & Bronze
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© Klaus Ulrich Spiegel